Wir weisen Sie darauf hin, dass wir aufgrund des Infektionsschutzgesetzes §16 Abs.2 Satz 3 dazu verpflichtet sind, nach Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörden die Kontaktdaten an diese zu übermitteln, damit eine etwaig vorhandene Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die aufgenommenen Daten werden ohne Aufforderung nach 3 Wochen restlos vernichtet!